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Kfz-Versicherung wechseln |
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Wann kann ich die Kfz-Versicherung wechseln?Generell kann man immer zum Ende eines Versicherungsjahres die Kfz-Versicherung wechseln (ordentliche Kündigung). Darüber hinaus gibt es weitere Kündigungsmöglichkeiten die einen Versicherungswechsel auch während des Jahres möglich machen. Die Möglichkeiten im Überblick:
Vorsicht: Besteht ein Versicherungsvertrag noch kein Jahr und Sie wechseln trotzdem die Kfz-Versicherung, kann der Versicherer den Vertrag nach einem teuren Kurztarif abrechnen. Ein Kfz Versicherungswechsel während des ersten Versicherungsjahres ist daher nicht ratsam.
Ordentliche KündigungGrundsätzlich kann man die Kfz-Versicherung zum Ende des Versicherungsjahrs wechseln. Die Kündigungsfrist für die Kfz-Versicherung beträgt einen Monat. Da in den meisten Fällen zum 31.12. die Kfz-Versicherung endet, bedeutet das, dass eine Kündigung der Versicherung spätestens zum 30.11. erfolgen muss.Tipp: Geben Sie in dem Kündigungsschreiben unbedingt die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen an oder nutzen Sie unsere Musterkündigung. Außerdem sollten Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein verschicken, um einen Beleg für den Eingang der Kündigung zu haben Sonderkündigung bei BeitragserhöhungWenn Ihre Versicherung den Beitrag erhöht oder die Vertragsbedingungen, Typ- oder Regionalklassen ändert, können Sie auch vor Ablauf des Versicherungsjahres Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Solche Beitragserhöhungen werden immer zum Ende des Versicherungsjahres bekannt gegeben, manchmal auch erst nach dem 30.11. Doch auch dann können Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung erfolgen. Wenn die Beitragserhöhung erst im Januar bekannt wird, können Sie auch rückwirkend zum 31. Dezember die Kfz Versicherung wechseln.Versicherungswechsel bei Neuzulassung oder FahrzeugwechselBei einem Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (d.h. erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie die Kfz-Versicherung wechseln ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Sobald das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird, endet der Versicherungsschutz. Die neue Versicherung können Sie frei wählen.Kfz-Versicherung wechseln im SchadensfallIm Falle eines Schadens haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Ein Kfz-Versicherungswechsel ist dann innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Zu einer fristlosen Kündigung im Schadensfall ist allerdings nicht zu raten, da trotzdem der gesamte Jahresbeitrag fällig wird. Es ist also besser zum Jahresende die Kfz-Versicherung zu wechseln. Wenn der Versicherer die Kfz Versicherung kündigt, erhalten Sie anteilig ihre Prämie zurück. |
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